zieds1mazs2.gif (177 bytes) ROOTS=SAKNES zieds1mazs2.gif (177 bytes) Ethnicities zieds1mazs2.gif (177 bytes) Germans zieds1mazs2.gif (177 bytes) Help

 

 

 

 

 

 

zieds1mazs.gif (257 bytes) Samuel Strauch Donationes seit Anno 1790

26 Names: Aderholdt, Bonsert, Böthling, Buncken, Coppenius, Edler, Engelmayer, Feher, Grawer, Grimm, Grosschopf, Hönchen, John, Josephi, Katz, Krosz, Lütchen, Martens, Reuchert, Römse, Scheumann, Schröder, Strauch, Starck, Vogett, Wells, Witt.

 

Da im Magistrat der Gouvernementsstadt Riga die bey dessen Amt gelegene vacante Cantzeley-Dienst Stelle dem Johann Georg Lütchen zu conferieren geruht, denselben aber zur Pflicht gemacht eine zu fünfhundert Th. Albert steigert suffisierte Caution zu stellen, so habe ich Endes unterzeichneter unter eigenhändiger Unterschrift und Siegel hiermittelst declarieren wollen, dass ich für obgedachten Lütchen im fall derselbe durch Vernachlässigung od. Untreue in seinem Dienste sich etwas zu Schulden kommen lassen sollte, die bis auf fünfhundert Th. Alb. festgesetzte Bürgschaft unter Begebung aller Rechtswohltaten sub. Hypotheca konsum meconum übernehme.
Riga 30 July 1787 S.Strauch

Meiner Frau Mutter Gertrutha Margaretha Strauch, zusamt meiner Schwester Dorothea Elisabeth, die ich seit 1780 bis 1789 in meinem Hause mit alle auf meine Kosten unterhalten, habe ich bei der Aufhebung meiner Handlung u. Verkauf meines Hauses u. weil ich jetzt mit dem Anfang des 1790er Jahres bei Herrn Ratsherrn Ch. David Grosschopf zur Miete und Kost hingebe, für ihr aber, denn die Schwester Dorothea Elisabeth war schon von ihr getrennt u. den 15. März 1787 an den Ratsherrn Georg Christian Scheumann verheurathet - bei dem Weinschank Serecke Logis und Kost veranstalteten zu diesem ihrem ferneren Beruf jährlich bestimmt und solchen noch

für das Jahr 1790 an die Mutter gezahlt Th. Alb. 280.-
1791 - 1794 4 Jahre 280 1120.-
1795 bis die Mutter starb, so den 21. april geschah 130.-
NB. Die Schwester Dorothea Elisabeth habe ich zur Hochzeit gegeben 300.-
1.800.-

  
Ich Endesunterzeichneter urkunde und bekenne hierdurch für meine Erben und Erbnehmer, dass ich aus Dankbarkeit gegen Gott und zur Erhaltung christlicher Pficht dem Herrn Pastor Gotthard Heinr. Josephi, als ein rechtschafener und meiner Zuneigung Werth befundener Lehrer und Prediger, da derselbe einer Unterstützung bedarf, am heutigen Tage ein Capital von Tausend Th. Alb. jedoch mit dem wohlmögenden Vorbehalt doniert und zugeeignet habe, dass solches so lange ich am Leben bin, bey mir selbst auf Zinsen einstehen bleiben soll uns ich mich verbündlich mache dieses capital dem Herrn Donatorio, oder sofern derselbe vor mir mit dem Tode abgehen sollte, dessen Ehefrau oder Kinder bis an mein seeliges Ende jährlich mit 5% landesüblich zu verzinsen, dass Capital selbst aber bekommt derselbe od. dessen Familie nicht eher auzgezahlt, als bis es dem Allerhöchsten gefallen hat, mich aus dieser Welt abzurufen u. auf welchen Fall meine Erben das Capital prompt auszuzahlen verbunden sind.
Riga 9. März 1791 S.Strauch
A.Dr. Grosschopf, Fr.W. Martens als erbetene Zeugen

An die Frau Witwe Hedwig Christian Grimm geborene Reuchert, welche mir vorgestellt, dass man ihr ein gewisses Benefiz wegen Brauerey so auf ihren Nahmen geschehen, entzogen, habe ich in Rücksicht ihres Armuths zum Ersatz des Verlorenen eine jährliche Unterstützung von 24 Th. Alb. mündlich zugesichert
von 1793 - 1805 von 3 Monat zu drei Monat an ihr bezahlt 13 Jahre 24 Th. Alb. 312.-
A. 1806 habe ich ihr in meines gestiftetes Armenlegat aufgenommen
u. an ihr Januar für 1 Quartal gezahlt 6.-
-------------------
318.-
aber sie ist auch den 30. desselben Monats mit Tode abgegangen.

An 20 arme Frauen in Campenhausens Elend partere bin ich aus Antrieb dankbarer Empfindung gegen Gott, an dem heutigen Sonnabend vor Palmsonntag veranlasst worden ein jährliches douceur von Al. Th. 10 zu bestimmen und habe ich dieses noch 1794 am Sonnabend vor Palm Sonntag selbst hingebracht Alb. Th. 10
1795 - 1801 des gleichen 7 Jahr 10 Alb. Th. 70
1802 desgleichen aber für 21 Persohnen u. 1803 - 1805 desgleichen 3 Stof Wein 10 1/2
und 20 Persohnen 47 Stof Wein 20 Th. Alb. 60
--------------------
150 1/2
nachdem ich diese 20 armen Wittwen A. 1806 in mein gestiftetes Armen-Legat aufgenommen, so hört diese Art meiner Gabe auf und sie bekommen fortmehr aus dem Armen-Legat eine Jede 2 Th. Alb.

An meines seel. Bruders Heinrich nachgelssene Witwe Anna Strauch gebohrene Witt habe ich auf ihre Bitte u. Vorstellung, in dem sie arm nachgeblieben u. ihr Wohnhaus verlassen muss, mithin anderswo zur Miethe wohnen muss, u. zu dem ende sich auch schon das Logies im Hause des Herrn Colleg. Assessors Peter John ausgewählet, die jährliche Miete zugesichert u. diese

A. 1795 - 1800 6 Jahr Th. Alb. 140 840
A. 1801 - 1805 d. Miete bez. mit 160 800
1640

A. 1806 habe ich ihr in mein gestiftetes Familienlegat aufgenommen aus welchem sie fortmehr jährlich 300 Th. Alberts erhält.

Nach meiner Hochzeit mit Herrn Eltesten Johann August Aderholdt seiner jüngsten Tochter Anna Elisabeth. d. 10.august 1795, wo mir mein Schwiegervater seine zerrütteten Umstände zu erkennen gab mit der Bitte sich seiner anzunehmen und ihm Schuldenfrey zu machen, entschloss ich mich dazu und tilgte solche alle, deren Summa sich auf 2.100 Th. Alb. belief, u. wofür derselbe mir unterm 15. Dec. desselben Jahres seine Obligation und hypoteca seines Höfchens ertheilte, u. zwar, wie ich's ihm versprochen, ohne Interessen u. woneben ich ihm auch noch ferner zur Unterstützung eine jährliche Pension von Th. Alb. 100 mündlich zusicherte u. selbige von 1795 - 1800 für 6 Jahre mit Th. Alb. 600 auszahlte.

die gänzlich erlassenen Interessen betrugen 6.90
und 1/4 Jahr Pension bis 25. März 25
Th. Alb. 1.315

beträgt somit die dem Schwiegervater donirte Summe.

A. 1797 kahm eine von ihm an den Comödiant Steffan Engelmayer d. 25 Dec. 1786 über Alb. Th. 400.- ausgestellte Obligation zum Vorschein, welche ich, um die Execution zu verhindern auch schon einlösen musste.

A. 1798 musste ich wiederum eine mit Execution begleitete, von ihm d. 29. Sept. 1793 an der Curschen Wagger Jahn Grawer über RMk 401,12 ausgestellte Obligation mit baare Zahlung einlösen. 1799 zahlte nochmals gegen Quittung Th. 100
1800.............................................. Th. 100.
und nun von d. 25. Märtz 1801 gründete sich das vergrösserte neue Abonnement auf gegenstehende meine dem Schwiegervater entheilte Donation u. Schuld -Verschreibung.-

Nachdem mein Schwiegervater Herr Eltester Johann August Aderholdt für gut befunden hat sein an der Sode Weyde belegenes Höfchen, Heuschlag und Gärten am heutigen Tage an Herrn Dokter Joachim Edler von Römse zu verkaufen, derselbe aber durch diesen Verkauf alle zeither genossenen Revenuen verlustig geht, wo ich denn wohl einsehe, dass derselbe mit die ihm seit A. 1795 jährlich freiwillig abonirte Th. 100 nicht durchkommen kann, so habe ich dieses Abonement mit noch 100 Th. vermehrt, weswegen ihm also von nun an auf seine gantze Lebenszeit ein jahrliches Abonnement von 200 Reichstaler Alberts kraft dieses zusichere, hierauf zahlt vom 3.July 1801 bis 21. Juny, da der Schwiegervater gestorben    Th. Alb. 604 1/2

Da Herr Georg Bernhard Coppenius, der mich heute auf der Gasse erblickte, mir sein Alter, Kränklichkeit und Armuth vorgestellet, so bin ich bewogen werden, ihm monatlich eine Unterstützung von 2 Th. zuzusichern u. mit dieser Gabe von Marty Monat anzufangen u. so monatlich zu continuieren, daher derselbe zum Empfange der ihm bestimmten Gabe jedesmal diesen Schein mitbringem muss um solches darauf zu schreiben,
Riga 4.Feb. 1802
1802 von Marty bis Mai an ihn gezahlt Th. 6
den 20 Mai ist er gestorben
1802 Mai bis Dez, An seine Witwe gezahlt Th. 14
u. sie ist dann auch gestorben.

Aus Dankbarkeit gegen Gott bin ich veranlasst worden meiner sich jetzt in Petersburg aufhaltenden lieben ältesten Schwester Anna Gertrutha, sel. Herrn Johann Roettger Schröder nachgelassenen Frau Witwe, gebohrene Strauch, kraft dieser meiner Donations Schrift eine jährlich Unterstützung von Th 500 RNota auf meine gantze Lebenszeit zu bestimmen und mit jedem enlebten neuen Jahr den 28. Märtz promt zahlen und selbst eigenhändig auf dieses Dokument abschreiben werde d. 29. Marty 1801, am 31 Marty 1806 habe ich diese Donations Schrift von meinem Schwager Schröder in mein gestiftetes Familien-Legat aufgenommen ist.-


1803 25. February. Bei dem heutigen Abschluss meiner Hauptbücher von An. bin ich veranlasst worden, Gott meinem Schöpfer und gnädigen Erhalter für seinen Segen und Abwendung aller Schadens ein Opfer meines schuldigen Dankes darzubringen und bestimmt zu dem Ende an folgende Arme Witwen jeder eine jährliche Unterstützung von 24 Th. u. zwar quartaliter 6 Th. nämlich 31 Marty, 30 Juny, 30 September u. 31 Dezember zu zahlen.

Der Witwe Anna Catharina Hönchen geb. Buncken, 1803, 1804, 1805 Th. 72
der Revisors Wittwe Bonsert geb. Wells 1803, 1804, 1805 Th. 72
Der Wittwe Dorothea Catharina Feher geb. Krosz 1803, 1804, 1805 Th. 72
Der Rentmeister Witwe Vogett geb. Katz 1804, 1805 Th. 48
der Wittwe Böthling geb. von Wells 1805 Th. 24
Th. 288

diese Art meiner Gabe hört mit dem Ende des 1805er Jahres auf, in dem diese Wittwen in mein gestiftetes Armen Legat so für ihnen mit dem 1806 Jahre anfängt, aufgenommen.

1806. 23. Juni. Da ich Endes unterzeichneter bereits im August Monat 1802 zufolge eines vorhandenen schriftlichen Aufsatzes auch unter anderem zum Besten der bis mir als Hausjungfer engagiert gewesenen und mit meiner lieben Frau als leibliche Cousine in Verwandtschaft stehende Jungfer Dorothea Rosine Hönchen, ein Legat von Th. Alb. 300.- auf den fall, wenn sie durch Verheiratung aus meinem Dienst tritt, bestimmt habe, diese ohne meine u. meiner lieben Frau Beyrath u. also nicht gantz nach mainem Wunsch, oder dass wir Gelegenheit gehabt hätten solches abzuwenden, eingetreten ist, ich aber in dem, was ich einmal festgesetzt habe, nicht verändern will, so schenke u. bekräftige ich zu mehrer Sicherheit hierdurch u. Kraft dieses für mich, meine Erben und Erbnehmer der gewesenen Jungfer Dorothea Rosine Hönchen jetzt verehelichte Starck, dass oben erwähnte Legat oder Geschenk von 300 Th. Alb. u. so; dies geschenkte Capital an sie und sonst an Niemand anders, doch auch nicht ehender als nach meinem Tode, wenn sie alsdann noch lebt von meinen Erben ohne die allergerinste Widerrede gegen Extrahierung dieser Donations-Verschreibung, die ich ihr ausgehändigt, prompt ausgezahlt werden. Dessen zur Sicherheit ich diese Donations Verschreibung u. Schrift eigenhändig ge- u. Unterschrieben u. mit meinem gewöhnlichen Pettschaft besiegelt habe.

Sam. Strauch


Endorso
Dieses mir die ehemalige Jungfer Dorothea Rosine Hönchen von Herrn Ratsherr Samuel Strauch ausgehändigte und versiegelte Couvert kann und darf nicht ehender als nach dem Tode des obigen Strauch in Gegenwart seiner Erben eröffnen, widrigen falls erklärt derselbe die ganze Sache für null und Nichtig.

Riga 23. Juny 1806