Riga Anno 1812
Da es für unser menschliche Wissen ein ewiges Geheimnis ist und bleibt, wannmehr der
allmächtige Gott es für gut findet uns von dieser Welt durch den Tod abzurufen, un so
mehr haben wir Ursache uns durch einen Christlichen Wandel in steter Busse auf diesen
wichtigen Schritt gefasst zu machen und unser Haus zu bestellen damit wir in dieser wegen
nicht überrascht und ausser Stand gesetzt werden Das zu Thun was uns nun nicht mehr
möglich ist, und wir früher hätten thun können und sollen. Eine solche ernsthafte
Betrachtung verdient un der That unsere ganze Aufmerksamkeit u. besonders hat ein Vater
der Frau u. Kinder hinterlässt bei dem Nachdenken an seinen Tod die grösste Ursache auf
die Ordnung-Bringung seines Zustandes und die in Richtigkeitsetzung seiner Verhältnisse
mit andern, sehr zu achten u. dahin zu arbeiten, das Beydes zur möglichsten Kenntnis u.
Deutlichkeit für seine nachbleibende Wittwe geschehe, so nun dergestelt, dass sie sich
auch allenfalls ohne fremde Hülfe in ihres Mannes Nachlassenschaft zu finden weiss. Da es
aber die Gesetze mit sich bringen, dass keine Wittwe ohne Assistence guter Männer sein
kann, so bestimme ich
Samuel Strauch
mit Hand und Siegel
1. dass meine liebe Frau sich ihre zwei guten Männer aus die folgende meiner redlichsten
wählen möge, nehmlich meinen lieben Schwager Magnus Joh. Scotus, meinen
besten Freund Johann Martin Pander, ferner aber auch wenn es nöthig ist
zu reflectieren
auf den Ratsherrn Johann Georg Stresor
auf den Ratsherrn Gerhard Heinrich Dieters
auf den Ratsherrn Johann Jacob Collins
ind auf den jungen Herrn Gabriel Leonhard v. Berkholtz, welche der
erwählten zwey gute Männer so dann zu bitten wäre, dass sie sofort nach meinen Tode
für Proclamo u. Convocandos Creditores gerichtlich ergehen liessen, damit meine liebe
Frau, wie es sich alsdann zeigen wird, beruhigt werde, dass ich, ausser dem Barbier und
Friseur für ihr Jahres Gehalt keinem anderen das geringste schuldig bin, indem ich in
keines derselben je etwas anschreiben lassen, sondern alles was gekauft worden, sogleich
bezahlt habe.
2. beschreibet das aus Obligationen u. Livländischen Pfandbriefen bestehende Vermögen
u. empfiehlt die fortsetzung der in bester Ordnung geführten Bücher u. Aufstellung einer
correcten Bilanz.
3. befindet sich im eisernen Geldkasten
- diverse Papiere u. Notizbuch wegen meinem gewesenen Gut Cronenberg
- Cronenberg Rescontobuch mit meinem Schwager Scotus
- meine eigenhändig abgefasste Lebensbeschreibung.
- Copie Buch meiner Donations Verschreibung zufolge derselben wird meine liebe Frau die
festgesetzte Schenkung fortzusetzen die Güte haben u. sich genau nach dem Inhalt u. die
Zahlungs Termyne halten.
4. empfiehlt der lieben Frau die Begebung von Capitalien nur mit Hilfe der guten Männer
zu machen, da solches nicht Sache einer Frau ist auch möge sie die Cladde Cassa u.
Haushaltungsbuch führen oder von einer Tochter führen lassen. Da die Führung ein
Journal Hauptbuch wiederum keines Frauenzimmers Sache ist, soll die liebe Frau zu diesem
Geschäft einen gesetzten ordentlichen jungen Mann, der auf einem Comptoir die Buchhaltung
erlernt, für ein gewisses Jahrgehalt von etwa Einhundert Thaler Albertus engagieren, der
dann in der Art, wie ihm vorgearbeitet ist, die grossen Bücher, Journale u. Haupt Buch,
unter Aufsicht der guten Männer in Ordnung halten muss, auch die Eincassierung der
Interessen u. alles sonst Nöthige zu besorgen hat.
NB. so bald man das gleiche Anschreiben verschiebet, so bald ist auch alle Gefahr in
Unordnung gerathen, und aus begangenen kleinen Fehlern entstehen Grössere, die üble
folgen haben, u. der angestellte Buchhalten wird auch in seiner Arbeit gehindert.
5. verweiset auf die eingerichtete Zinsen-Termin-Bücher, so dass dieserwegen absolut
kein Original Dokument darf hervorgenommen werden und man auf diese Art dass grosse Uebel
welches ich sehr oft gehört habe, das Obligationen von ( ? ) abhänden gekommen sind, zu
vorkommt, damit aber bei dem Zinsen Empfang nicht ein mahl so und das ander mahl anders
quittiert werde, so sind zu diesem Behuf gedruckte Quittungen vorhanden worinnen dann
alles so in blanco stehet, geschrieben eingefüllt wird u. diese gute Ordnung empfehle ich
immer bey zu behalten.-
6. wenn ich mir auch erlaubt ein gewisses Capital von einigen tausend Thalern Albertus
mit aller Vorsichtichkeit auf 6 monatlichen Termin zu den gesetzlichen Zinsen zu vergeben,
so kann u. darf ich doch so etwas in derfolge zu thun meiner lieben Frau garnicht anrathen
noch anrathen lassen, sondern ich bitte, wenn ein Capital von 1000 Thalern oder 1000 Rubel
(ausser einige hundert Reichsthaler, die man immer zu seinem eigenen Bedarf vorräthig
haben muss), vorhanden, solche nicht anders als beim Credit-System anzulegen.
7. Und wenn dann solcher Gestalt alles abgehandelt ist, so mein Vermögens-Zustand
betrifft, so bitte ich meine liebe Frau, dass sie sich auch dasselbe als mein lediglich
nur allein durch Sparsamkeit u. Fleiss und durch Gottes Segen wohlerworbenes und ich nach
meinem Tode gänzlich zugehöriges Vermögen nach eigenem Wohlgefallen u. zur guten
Erziehung unserer Kinder u. deren tüchtiges Fortkommen als auch zu anderweitigen
christlichen Werken gehörig bedienen, u. dadurch nch der Regel der Klugheit und der
weisen Absicht Gottes ihres Lebens recht froh werde. Aber da müsste ich auch zugleich
meine liebe Frau bitten u. empfehlen mit ihrer Wohlhabenheit u. gutem Vermögens Umstände
sich weder zu erheben noch damit zu prahlen am allerwenigsten es aber denen Kindern merken
zu lassen, das eine solche Wohlhabenheit vorhanden ist, das damit Luxus u. Uebermuth
getrieben werden kann, als wodurch nichts anderes als schändliche Faulheit u. eine träge
weichliche Lebensart entspringt, wovon dann nichts Gewisseres als traurige Folgen erwarten
kann u. das hiess dann auf solche Weise seine Kinder unglücklich machen. Also das sey
ferne, aber die Wohlhabenheit als Mittel zu einer gottgefälligen und guten Erziehung der
Kinder anwenden, das bringt Segen und so u. nicht anders kann Wohlhabenheit durch guten
Gebrauch, mit Gebeth zu Gott, erhalten und vermehrt werden, so wie dagegen schon öfters
durch Ueppigkeit, Verschwendung und Nachlässigkeit das grösste Vermögen, wie solches
die Erfahrung leyder genugsahm gelehret hat, jäntzlich verlohren gegangen ist.-
Wehe also denen Eltern, die ihre Wohlhabenheit zu Grunde richten oder es durch
unverzeihliche Nachgiebigkeit gegen ihre Kinder, von selbige verschwenden lassen. Aber das
finde ich auch für sehr nöthig. meine liebe Frau zu bitten und höchstens zu empfehlen,
nehmlich wenn einst der Fall eintritt, das zu der eine oder andere Tochter ein Freyer od.
Liebhaber sich einfindet, dass ein solcher nicht jünger als 30 Jahre sein muss, denn ich
habe in meinem Leben schon zu häufige Beobachtungen gemacht, dass es nicht taugt, wenn
ganz junge Leute heurathen, sie verwildern ihre Gehülfin nur mit allerhandt Eitelkeiten,
Tändeleyen und was dem ähnlich ist, werden modische Faulentzer u. vergessen ihre Pflicht
als Hausvater u.s.w. u. das ende von solche anfänglich Verliebte verwandelt besonders
wenn schon auch gar in gäntzlicher Scheidung. Darum ist's nothwendig, dass Eltern in
einer so wichtigen Sache nicht Leichtsinnig oder Leidenschaftlich zu Werke gehen, sondern
dass sie allen seiten mit gantz offenen Augen prüfen ob dessen Charakter was taugt,
besonders aber u. vor allen Dingen, ob sein öffentlicher Ruf gut und kein muthwilliger
Verschwender ist, oder ob er eigentlich nur Geld heurathen will, in ersterem fall wäre
ihm eine ordentliche Mitgabe zu seinem Fortkommen nicht zu versagen, aber in letzterem
fall alles Begehren gänzlich abzuschlagen. Das ist mein völliger Grundsatz, so wie ich
auch wegen des Alter des Kindes nichts genau bestimmen kann, sondern ich überlasse dieses
meiner lieben Frau zur Beurtheilung um hierinnen nach ihrem Gutfinden zu Werke zu gehen,
denn die Fähigkeiten u. ein gesetztes Wesen sind bei jungen Kindern sehr verschieden, so
wie auch Albernheit u. das daraus entspringende Gefallen, nach der verzweifelten Mode zu
wählen, heut zu Tage nichts Ungewöhnliches bei jungen Mädchen ist.
O darum haltet Mütter auf strengen Gehorsam und Folgsamkeit eurer Kinder, damit
selbige nicht nach ihren eitlen Wünschen zu Werke gehen, sondern nach eurem Willen und
besten Einsichten sich gehorsamen, u. das sey dann genug gesagt.-
8. nun habe ich noch zu bestimmen, wie ich wünsche dass mein entseelter Körper einst
zur Erden Ruhe gebracht werden soll, u. das wäre dann 1.tens nachdem ich gestorben u. das
alle Merkmale da sind, dass ich wirklich Tot bin, so wasche man mich ab u. kleide mich
ganz ungeschmückt in guten weissen Leinewand u. 2tens lege man meinen entseelten Körper
in einen eichenhölzernen schwarz angestrichenen Sarge, zugemacht mit Schrauben, u. hinten
am Sarge versilberte Blechplatte mit der Inschrift
Samuel Strauch
ehemaliger Kaufmann,
gewesenes Stadt Magistrats Mitglied,
gebohren d. 28. März 1741
gestorben d. 31. Marty 1822
also alt 81 Jahr, . Monat 3 Tage
Mein Heiland lebt in Ewigkeit
dass hat mein Hertz stets erfreut
Mit diesem Glauben geht zur Gruft
Die Hülle die einst Gott wieder ruft
3. müssen gar keine Glocken weder in der Stadt, am allerwenigsten die Stadts-Glocken
zur Bekanntmachung meines Todes u. Begräbnis gebraucht werden. Kurtz gar keine Glocken,
weder auf die noch die andere Art, denn ich habe ein so eitel Prunk schon in meinem Leben
nicht leiden können, also was soll so etwas nach dem Tode, ebenso wenig will ich
4. das die Ansagen, wegen mein Absterben nicht nach der gewöhnlichen mode, sondern nur
bei meinen Verwandten u. bei einigen Freunden, von denen man weiss, dass sie mir in meinem
Leben zugethan gewesen sind, geschehen möge, alle übrigen oder so zu sagen die ganze
Stadt erfährt solches ja auch gar bald, durch die gewöhnliche schleunige Abkanzelung in
der Kirche.
5. muss meine Beerdigung, besonders wenn es im Sommer der Fall ist ganz frühe des
morgens um 5 geschehen n. zwar mit einem ordinären Kirchen Wagen, mit zwey Pferden u.
bedecktem Sarge, u.m. Begleitung von Brandmeistern, nach altem Gebrauch u. weiter keine
Begleitung, als nur meine liebe Frau u. meine erwachsenen Kinder, nebst meinem lieben
Beichtvater und allenfalls mein guter Schwager Scotus, wenn ihn solches
nicht incommodiert.-
6. bitte ich meinen Sarg in keine Capelle zu setzen, sondern in einer tiefen Gruft zu
legen und über die Gruft einen guten mit meinem Nahmen bezeichneten Stein zu legen, damit
man weiss wo ich liege u. auch einst daselbst meine Familie zu begraben.
7. damit meine ganz einfache Beerdigung nicht von der Welt schief beurteilt wird als
habe ich dabei vieles ersparen wollen, so ist es nötig, dass ich eine solche falsche
Meynung von meine guten Absichten zu entfernen suche, nehmlich von meinem guten Willen
alle Diejenigen die hierbei zu verliehren glauben schadlos zu halten, zu welchem Ende ich
an die nachstehenden zu vergüten bestimme, nehmlich:
an d. St. Petri Kirche AbT. 10
an d. Dom Kirche AbT. 10
an d. Gertrud Kirche AbT. 10
an der Prediger den es trifft den Tod abzukanzeln AbT. 10
an denjenigen Bedienten dem eine grosse Ansage erspart worden AbT. 34
für die Kirchen Wagen AbT. 6
An die Kirchenbegleiter überhaupt AbT. 6
An die Brandmeister für jeden 2 R u Cit.
für meinen Beichtvater für den letzten beweiss seiner Liebe bey meiner Beerdigung Alb.
Th. 50
NB diejenigen Kosten, die bei der Grabstätte erforderlich, mir aber gantz unbekannt sind,
müssen wie sie Namen haben mögen u. gefordert werden, allenfalls mit einige Reichsthaler
mehr bezahlt werden.
9tens wird meine liebe Frau nachstehende Legaten auszahlen:
nehmlich
an die |
St. Petri Kirche |
Alb. Th. 100.- |
|
Dom |
Alb. Th. 100.- |
|
St. Jacobi |
Alb. Th. 100.- |
|
St. Johann |
Alb. Th. 100.- |
|
St. Gertruthen |
Alb. Th. 100.- |
|
Jesus |
Alb. Th. 100.- |
|
Reformierte |
Alb. Th. 100.- |
|
Russische |
Alb. Th. 100.- |
an d. |
Stadt-Citadelle |
Alb. Th. 100.- |
|
Katholische Kirche |
Alb. Th. 100.- |
Lerner an die Waisenhaus Schule Alb. Th. 50.-
Lerner an die Moritz Schule Alb. Th. 50.-
Lerner an die Jacobi Schule Alb. Th. 50.-
das St. Georg Hospital Alb. Th. 50.-
den heiligen geist Stift Alb. Th. 50.-
Campenhausens Elend Alb. Th. 50.-
An das St. Nicolai Armen Haus diese bedient zufolge meine Donationsschrift vom 28.März
1801 alljährlich nur so lange meine liebe Frau damit continuieren will auf den 28. März
Alb. Th. 100.-
An meine alte Kinderfrau Müller Alb. Th. 100.-
meine 3 Hauses Domestiques mit der freylassung derjenigen die mir Erb sind Alb. Th. 30.-
an meinen Barbier Alb. Th. 20.-
an meinen Friseur Alb. Th. 20.-
An meine Frau ihre Cousine die gewesenen Jungfer Dorothea Rosine Hönchen,
die schon seit September 1804 an einen Fleischer Starck verheurathet ist,
laut meine in ihren Händen sich befindende Donationsschrift 23 Juny 1806 nach dessen
genauer Durchlesung und nach den darauf stehenden Incasso woran sich genau gerichtet
werden muss, wenn sie noch lebt Alb. Th. 300.-
An meinen Beichtvater Herrn Pastor Gotthard Hermann Josephy laut mein in
seinen Händen sich befindendes Donations-Schrift vom 9 März 1791 ausser die etwa noch
darauf restierenden Zinsen Alb. Th. 1000.-
und endlich bestimme ich zu meinem Tractement für arme Krüppeln Alb. Th. 100.-
Lahme und Blinde von der niedrigsten Menschen Classe, dass solche nach meinem Tode auf
einen schicklichen und angenehmen Tag geladen und auf eine passliche Stelle z.B. in einen
Nahe bei der Stadt gelegenen Garten mit Erlaubnis des Eigentümers, bewirthet werden, u.
wenn bei dieser Bewirthung was an die R 100 übrig bleiben sollte, so muss selbiges unter
die Armen Menschen gehörig verteilt werden.
10. habe ich den 12 September zwei Legatstiftungen gemacht, nehmlich ein Familienlegat
von zwanzig tausend Reichsthalern Alberts und ein Armen-Legat von Zehntausend
Reichsthalern Alberts und über alle diese Capitalien befinden sich die Hypothekarische
Obligationes Pfandbriefe mit einiges baares Geld, nebst die zu diese Stiftungen gehörende
Bücher etc. in zwey separate Blechkästchens u. in einem mit drey Schlössern versehenen
eisernen Geldkasten, in grösster Ordnung u. es ist meine Freude gewesen die
Administration dieser beyden Stiftungen während meiner Lebenszeit mit der strengsten
Pünktlichkeit und Acratesse zu verwalten, im besonderen dafür zu sorgen, nicht nur die
Theilnehmer an der familien, sondern die zum Armenlegat gehörende Personen das bestimmte
Geld ohne den geringsten Aufschub auf das prompteste einzuhändigen, ich wünsche demnach
von ganzem Herzen das diese Strengacuratesse u. promptitude in Verwaltung der beyden
Legaten auch nach meinem Tode von die dazu authorisierten Persohnen möge befolgt werden,
u. bitte dass meine liebe Frau die Wichtigkeit u. Wohltätigkeit dieser beyden Legaten zu
behertzigen u. zu dem ende das aparteu. für ihr bestimmte u. vorhandene
Legats-Stiftungs-Reglement, so dann u. wann durchlesen und sich gantz damit bekannt zu
machen damit auch ihre Aufmerksamkeit u. öftere Erkundigungen kein Versäumnis od. gar
wirkliche Nachlässigkeit zum Schaden der Legaten oder Klagen des Theilnehmer von Seiten
der Administratoren begangen wurde, denn wäre die gute Sache ganz zuwieder, gehandelt und
also höchst strafbar.
11. die mit meiner lieben Frau errichtete Ehe ... und das zufolge desselben geschenkte
Kapital von fünfzigtausend Thaler Alberts befindet sich unter Separatem Verschluss u.
dieser Kapital ist als mir nicht mehr gehörig in meinen Büchern abgeschrieben. Meine
liebe Frau hat demnach meinem Tode darüber eine ganz alleinige freie und
uneingeschränkte Disposition, ohne im geringsten den Kindern davon Rechenschaft zu geben,
sondern sie geht nur mit mein übrig nachgelassene Vermögen alsdann, wenn eine Theilung
statthaben wird, mit den Kindern zu gleicher Theilung.-
12. bestimmt will meine liebe Frau ganz in derselben einfachen Weise wie ich für
meinen Todesfall bestimmt, beerdigt sein. Auf der Sargplatte soll nach dem Namen u. dem
Datum von Geburt und Sterbe stehen:
Auf Gott und Jesus Christus
ist stets mein Sinn gerichtet
Mein Glaube sagt es mir
ich hoffe nicht vergebens
Gott schenkt mir einst zum Lohne
Die Ewige Himmels Krohne. |
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